Dörte Schipper

Dörte Schipper

Dörte Schipper

Dorothea Schipper, Jahrgang 1960, ist TV-Journalistin, recherchiert und filmt u. a. für die Reihe ARD-exklusiv. Ihr ist ein bemerkenswert spannendes und überraschendes Buch gelungen über das Sterben – und das Geheimnis eines erfüllten Lebens. Dem Buch vorausgegangen ist eine Fernsehdokumentation in der ARD, für die die Autorin mit dem Erich-Klabunde-Preis ausgezeichnet wurde.
Die Autorin lebt in Hamburg.

Im Foyer des Hospizes „Leuchtfeuer“ hängt der Leitspruch des Hauses: „Wir können dem Leben nicht mehr Tage geben, aber den Tagen mehr Leben.“ Ruprecht Schmidt, früher Küchenchef in einem Nobelrestaurant, hat diese Maxime zutiefst verinnerlicht. Er weiß, dass er das Leben der Sterbenden nicht verlängern kann, aber er kann es lebenswerter machen. Der Hospizkoch erfüllt jeden kulinarischen Wunsch und schenkt seinen Gästen nicht nur Geschmackserlebnisse, sondern auch Erinnerungen an glücklichere Zeiten.

„Den Tagen mehr Leben geben“, Lübbe Verlag, ist als Hardcover im Buchhandel und über Internet erhältlich.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wir bieten Ihnen an, auf unseren Internetseiten Fragen, Antworten, Meinungen oder Bewertungen, nachfolgend nur „Beiträge genannt, zu veröffentlichen. Sofern Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen, verarbeiten und veröffentlichen wir Ihren Beitrag, Datum und Uhrzeit der Einreichung sowie das von Ihnen ggf. genutzte Pseudonym.

Rechtsgrundlage hierbei ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Die Einwilligung können Sie gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Hierzu müssen Sie uns lediglich über Ihren Widerruf in Kenntnis setzen.

Darüber hinaus verarbeiten wir auch Ihre IP- und E-Mail-Adresse. Die IP-Adresse wird verarbeitet, weil wir ein berechtigtes Interesse daran haben, weitere Schritte einzuleiten oder zu unterstützen, sofern Ihr Beitrag in Rechte Dritter eingreift und/oder er sonst wie rechtswidrig erfolgt.

Rechtsgrundlage ist in diesem Fall Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der ggf. notwendigen Rechtsverteidigung.